Vorwort
Amtshaus
der Gemeinde Kainbach 1961
Man bedenke das die Wissenschaft der Diplomatik (Urkundenforscher) nicht immer mit der Wissenschaft der Archäologie (Altertumskunde) konform geht. So haben vor allem im frühen Mittelalter, als es "Pflicht" wurde, als herrschende Kaste (Kaiser, König, Fürsten, Edelleute, Kaufleute, Großgrundbesitzer usw.) seine guten und auch seine schlechten Taten zu protokollieren, gabe natürlich Verfälschungen echter Urkunden, wobei die schlimmen Taten lieber den Urahnen zugeschoben wurden - schriftlich Beweise gab es ja noch nicht - aber die Guten sich selbst. So konnte es schon mal vorkommen das ein und dieselbe Kirche plötzlich von zwei bis drei Wohltätern in verschiedenen Jahrhunderten erbaut wurde. Es konnte zwar sein das die Erste aus Holz erbaut wurde, dann aber abbrannte und wieder aus Stein aufgebaut wurde. Aber.. ?
Heute verwendet man zwar immer die "Erste" urkundliche Erwähnung, was nicht immer heissen muss das es auch wirklich die Erste war.
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Besiedelung:
Urbarmachung
Siedlungsvorgang
Rodungsnamen
Besiedelung
Vorgelagert am Rand des Vorfeldes einer großen Stadt, erscheint das heutige Kainbach, die Gemeinde an der Ries, gleich einem großen Naturpark von ländlicher Anmut.
Im Wechsel von Villen der letzten Jahrhundertwende mit zahlreichen jungen Landhäusern und altangesiedelten, von Obstbäumen umstandenen Bauernhöfen, ob aneinandergereiht, zu mehreren versammelt oder vereinzelt, getrennt durch Wälder, Wiesen und Äcker, verbunden durch fallende und steigende, sich windende Wege, ergibt sich eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft; sie ist ausgezeichnet durch eine vielfältige Gliederung von bewaldeten Hügeln und gewährt von waldlosen Kuppen freie Sicht zu der auf einem Flügelrücken stehenden, schloßartigen Heilanstalt Kainbach, auf das Grazer Bergland mit dem aufragenden Schöckel und weit darüber hinaus zum fernen Bogen der Alpen sowie das mittelsteirische Hügelland. Zugleich auch laden die Höhen ein, in die Täler und Gräben hinabzusteigen, um im Schatten der Wälder Ruhe zu finden, fernab des Geschehens auf den Überlandstraßen.
Urbarmachung
Diese Idylle war zu Beginn, als sich der Mensch hier dauernd niederzulassen begann, gewiß nicht gegeben. Viel eher war das Gebiet ein dichter Urwald auf den Hügeln und an den steilen Hängen, den es zu roden galt, und gab es auf weite Strecken versumpfte, verschilfte und vermooste Auen an den Bächen, die trockenzulegen waren.
Eventuell kann mit einer Erschließung von Schaftal im 12. Jahrhundert mit Bestimmtheit gerechnet werden. Im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts wird ihr Bestand ohnehin schon urkundlich überliefert.
Siedlungsvorgang
Nicht anders konnte der Siedlungsvorgang im südlichen Teil der Gemeinde Kainbach, in Hönigtal und Milchgraben, verlaufen sein, denn zu Beginn der Urbarmachung gehörte dieser Abschnitt des Mons Predel wie der nördliche Teil der heutigen Gemeinde Kainbach ebenfalls dem gleichen Grundherrn. Seit dem Beginn der schriftlichen Überlieferung war dies der Landesfürst, dem das anfängliche Königsland als Zugehör der Markgrafschaft zugekommen war, Nur der Grundherr konnte das Recht zur Rodung und Besiedlung aus seinem anfänglich gebannten Forst vergeben.
Rodungsnamen
Den einzigen Rodungsnamen der heutigen Gemeinde Kainbach überliefert noch der Josefinische Kataster für das erste Ried der Katastralgemeinde Kainbach. Bezeichnenderweise heißt es nur ganz einfach Greith. (Beispiel: von Schillingsdorf Richtung Prellerberg, ca. Mitte, liegt eine Siedlung Namens Greith (Greitgrabenweg)/ ebenfalls an der Weizerstraße mit Ober u. Untergreith…)
Alte Greithnamen in günstigeren Lagen wurden noch in Zusammensetzung mit einem Personennamen gebildet, wie das Konradsreit und Dirnreith in der Gemeinde St. Margarethen an der Raab oder auch Plenzengreith und Stenzengreith am Schöckel. Gerade am Schöckel werden für 1147 Neugereute urkundlich genannnt. Wenn zu dieser Zeit die Besiedlung schon auf den Hängen des Schöckel im Fortschreiten begriffen war, so kann mit Bestimmtheit gesagt werden, daß auch in der oberen Ragnitz, in Kainbach und im Milchgraben der urbarfähige Grund und Boden noch in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts schon voll erschlossen war.
