Wer darf was?
DATENPARTYs Dürfen die das überhaupt?
Wer im Bereich der Datenverarbeitung etwas darf oder nicht darf, ist nicht so leicht zu beantworten. Neben den verschiedenen Datenschutzgesetzen gibt es viele weitere Gesetze, die die Verwendung und Weitergabe von Daten regeln. Da den Durchblick zu bekommen, ist erst mal gar nicht so einfach.
Also wer darf denn jetzt was? … z.B dein Foto
Jugendschutzgesetz, Kunsturhebergesetz
Im Netz der neuen Medien [2.180 KB]
Information.pdf download
In der Handreichung wird an verschiedenen Stellen Bezug auf gesetzliche Regelungen genommen (Grundgesetz, Jugendschutzgesetz, Kunsturhebergesetz, Strafgesetzbuch, Urheberrechtsgesetz). Die genannten Rechtsvorschriften sind ergänzend zur Handreichung in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Die Handreichung, die Übersicht der Rechtsnormen sowie weitere aktuelle Informationen stehen Ihnen auf der Webseite www.polizei-beratung.de/NeueMedien zur Verfügung.
Hilfe & Beratung
Für Eltern - Für Kinder - Für Jugendliche - Für LehererInnen - Für Betriebe
Die österreichweite Initiative Saferinternet.at unterstützt InternetnutzerInnen bei der sicheren Nutzung des Internet. Saferinternet.at ist die österreichische Informations- und Koordinierungsstelle im Safer Internet Netzwerk der EU
Konsumentenschutz
Die Aufgaben des Konsumentenschutzes werden von der Sektion III im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz mit insgesamt fünf Abteilungen wahrgenommen. Insgesamt sind in diesem Bereich rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, wovon etwa die Hälfte juristische Fachkräfte sind.
Mobilfunk Sendekataster
Mobilfunk Sendekataster
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ORF - Teletext
[ORF Teletext Startseite 100][Das Steiermark-Wetter]
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INTERNETABZOCKE s.auch Kontextspalte rechts
Ab dem Klick auf den Knopf "Jetzt Anmelden" (s. Bild recht in der Kontextspalte ►) beginnt der der Geldautomat zu ticken, und er tickt, und tickt und das volle 2 Jahre. bis 192 Euro auf dem Zähler sind.
Das ist das Geschäft des Jahres! Noch zwei oder drei so ähnliche Seiten und ein zehnköpfige Familie hat ausgesorgt!
Was auch das Dokument "Diese Seiten sind gefaehrlich.pdf" beweist. (hier)
Die Betreiber
A & M Schmidtlein GbR
(auch Andreas & Manuel Schmidtlein OHG oder Redico OHG) sind in dieser Hinsicht sehr, sehr fleissig.
Ich habe lt. der Liste, 27 verschiedene Seiten gezählt. Wahrscheinlich sind es wesentlich mehr.
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Nicht immer!
Es sind fast immer die alten und bewährten Maschen in neuen Kleidern!
Was können Verbraucher tun um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?
** Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
** Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll.
** Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen.
** Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
** Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.
** Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt im nachfolgenden Video, wie einfach es doch sein kann, sich gegen die Abzocker der Nutzlosbranche und dem damit verbundenen Inkasso-Stalking a la Kalletaler-Dreieck zur Wehr zu setzen. Nämlich, indem man sich tot stellt und überhaupt nicht reagiert, es sei denn, Sie zählen zu den (sehr) Wenigen (auserwählten) unter Millionen von Betroffenen, die einen absolut nichtssagenden, gerichtlichen Mahnbescheid erhalten sollten – wie Sie sich dann verhalten müssen, wird Ihnen ebenfalls im Video erklärt.








