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NACHTRAG: für Pensionisten
Einmalzahlung:• Energiekostenzuschuss
Zu beachten ist, dass von der Einmalzahlung keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind. Beim Bezug einer Ausgleichszulage ist die Einmalzahlung nicht als Einkommen anzurechnen. Sie ist allerdings grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.
Bezieher einer Ausgleichszulage erhalten einen Zuschuss zu den Energiekosten für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 von jeweils 30 Euro monatlich, das heißt:
Personen, die im November eine Ausgleichszulage beziehen, erhalten mit der Novemberpension, also zum 1. Dezember 2008 als einmaligen Energiekostenzuschuss 210 Euro (je 30 Euro für sieben Monate).
Personen, die erst ab Dezember oder später eine Ausgleichszulage erhalten, gebührt dieser Zuschuss aliquot für die noch verbleibenden Monate als Einmalzahlung.
Zu beachten ist: Ein bereits ausbezahlter Zuschuss wird nicht rückgefordert, etwa beim Tod des Anspruchsberechtigten bzw. beim Wegfall der Ausgleichszulage. Vom Energiekostenzuschuss wird weder ein Krankenversicherungsbeitrag noch die Lohnsteuer einbehalten. Er muss auch nicht separat beantragt werden, sondern wird automatisch mit der Pension ausbezahlt.
Allfällige Heizkostenzuschüsse der Länder sind von dieser Regelung nicht berührt.
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www.help.gv.at
A C H T U N G
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Dieser Termin ist am 11. Juli 2008 ausgelaufen..
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1. [Die Information ]
200.000 steirische Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen können mit dieser einmaligen Unterstützung in Höhe von 70 Euro rechnen. Landeshauptmann Franz Voves:
„Dieser Bonus kann die Strompreissteigerung der vergangenen beiden Jahre weitgehend egalisieren.
Die Steiermark lebt damit einmal mehr den sozialen Ausgleich. Neben der 'Wohnbeihilfe neu', dem Heizkostenzuschuss und dem 'Select Sozialbonus' ist dieser 'Strombonus Neu' eine weitere Säule im Kampf gegen die Kostenexplosion bei den Energiekosten."
Der Strombonus wird im Sozialressort des Landes abgewickelt, LH-Stv. Kurt Flecker wünscht sich, dass alle Personen, deren Einkommen den Kriterien entspricht, die 70 Euro auch wirklich abholen:
„Ab 12.März 2008 können die diesbezüglichen Ansuchen in den jeweiligen Gemeindeämtern (in Graz in den Bezirksämtern) abgegeben werden, die Auszahlung des Strombonus erfolgt ab Mitte April.
Um Zeitdruck zu vermeiden, wurde die Einreichungsfrist großzügig bis zum 11. Juli 2008 ausgelegt. BezieherInnen der Wohnbeihilfe Neu und des Heizkostenzuschusses bekommen den Strombonus Ende April automatisch.
Sie müssen nicht gesondert ansuchen, weil ihre entsprechenden Anträge gleich von Amts wegen für den Strombonus herangezogen werden."
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