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Reisepass Personalausweis

Zur erstmaligen Erlangung eines Reisepasses bzw. Personalausweises sind beizubringen:
• Geburtsurkunde (für vor dem 1.1.1939 Geborene der Tauf schein)
• Heiratsurkunde. Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kinder bis zum 12. LJ ist auch die Beantragung mit dem SN der Eltern möglich)
• Meldezettel
• ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)*
• Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie:
• alter Reisepass
• Geburtsurkunde (nur wenn die Daten im Reisepass nicht stimmen)
• ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)
Für Kinder, die in einem Reisepass miteingetragen sind, kann erst nach Löschung der Miteintragung ein eigener Reisepass ausgestellt werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Eheliche und uneheliche Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den Reisepass jedes Elternteiles sowie jener Personen miteingetragen werden, denen Pflege und Erziehung des Kindes zusteht (die Miteintragung ist bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig). Steht dem Antragsteller die gesetzliche Vertretungsbefugnis nicht selbst zu, bedarf es für die Miteintragung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen.
In den EU-Reisepässen ist eine Änderung des Familiennamens nicht mehr möglich (neuer Reisepass!). Die nachträgliche Miteintragung von Kindern sowie die Änderung des Wohnsitzes ist nach wie vor möglich.

www.help.gv.at

  Gebühren Express (2-3 Tage)
Reisepass € 69,90 € 100,-
Weiterer Reisepass € 69,90 € 100,-
Kinderreisepass (mit Chip)** € 69,90 € 100,-
Kinderreisepass*** € 26,30 € 38,-
Notpass € 69,90  
Kindereintragung*** € 26,30  
Wohnortänderung € 26,30  
Titeleintragung € 26,30  
Personalausweis € 56,70  

Werden im Reisepass mehrere Eintragungen gleichzeitig vorgenommen, so ist die Gebühr für jede dieser genannten Änderungen gesondert zu entrichten (z.B. Kindereintragung € 26,30 und Wohnortänderung € 26,30 ergibt € 52,60).

*Für den Reisepass wird das Passfoto mit der leeren Rückseite verwendet, vorgelegt werden muss jedoch auch das Foto mit der blauen Plakette auf der Rückseite. Weiters dürfen die Fotos nicht älter als 6 Monate sein.

**Der Kinderreisepass mit Chip ist für USA-Reisen notwendig (sonst Visapflicht).

***Der Kinderreisepass bzw. die Eintrag der Kinder in die Reisepässe der Eltern ist gratis, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Weitere Informationen im jeweiligen Wohnsitz-Gemeindeamt .

EINREISE IN DIE USA

(Quelle: Homepage Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: www.bmeia.gv.at vom 07.05.2008)

Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ist grundsätzlich möglich. Es wäre jedoch das Ausstellungsdatum des Reisepasses zu beachten:

Ausstellungsdatum des Reisepasses vor 26. Oktober2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer Reisepass): Visafreie Einreise

Visumpflicht für bordeauxrote Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober2005 und 15. Juni2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden. (Anmerkung: die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visum)

Inhaber von am oder nach dem 16. Juni2006 neu ausgestellten, österreichischen Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem Foto) können visumfrei in die USA unter dem Visa Waiver Programm einreisen.

Kinder unter 12 J. benötigen ihren eigenen Kinderpass welcher mit einem Chip versehen sein muss (Ausnahmeregelung: Kinderpässe die zwischen 16.6.06-25.10.06 ausgestellt wurden)! Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen sondern im Pass der Eltern miteingetragen sind, sind visumpflichtig (Anm.: die Ausstellung eines Kinderpasses ist kostengünstiger als die Beantragung eines Visums)!

Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z. B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).

Inhaber der neuen creme-farbenen Notpässe sind zur visafreien Einreise zugelassen. Beachten Sie bitte die ausreichend verbleibende Gültigkeitsdauer des Passes! Mit „alten“ grünen Notpässen darf keinesfalls visafrei in die USA eingereist werden.

Prinzipiell müssen alle österreichischen Reisepässe bei der Einreise in die USA gültig sein.

Alle Personen, die in die USA einreisen wollen, müssen ein Formular mit zusätzlichen Daten ausfüllen und idealerweise ausgefüllt zum Fluggate des USA Fluges mitbringen. Kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie bezüglich des benötigten Formulars. Diese Datenblätter werden bereits vor Abflug an die US-Behörden übermittelt.

Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programms einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten der jeweiligen Fluglinie repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US- Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.

Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namensschreibweise (Vornamen und eventuelle Doppelnamen) mit jener des Reisepasses übereinstimmt.



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