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Achtung: in Sachen Pendlerpauschale wird sich (Stand März 2011) einiges ändern - es ist alle möglich, sogar bis zur kompletten Streichung.
Verzichten Sie trotzdem nicht auf Ihren Anspruch.

Wer kann eine Pendlerlnnenbeihilfe beantragen?
• Steirische Arbeitnehmerlnnen
• Personen, die eine Umschulung gemacht haben
• Lehrlinge, die während der Berufschule im Internat gewohnt haben

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden

• Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes in der Steiermark
• Das Jahresbruttoeinkommen 2007 ohne Familienbeihilfe maximal € 26.800,-. Erhöhung der Einkommensgrenze pro versorgungspflichtigem Kind um € 2.680,-
• einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 km.
• Hin- und Rückfahrt bei Tagespendler mindestens 3-mal wöchentlich, bei Wochenpendler mit Zweitwohnsitz mindestens zweimal pro Monat.
• kein Anspruch auf Freifahrt, kein vom Dienstgeber unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel. Ausnahme möglich, wenn diese nicht genutzt werden konnten.

*Höhe der Beihilfe
Die Beihilfe beträgt:
bei einem Jahres- | und bei einer Entfernung von
bruttoeinkommen | 25 bis 49 km / 50 bis 74 km / ab 75 km
….bis zu € 11.000 | € 170 / € 250 / € 340
….bis zu € 16.300 | € 125 / € 180 / € 250
….bis zu € 21.500 | € 100 / € 110 / € 135
….bis zu € 26.800 | € 80 / € 95 / € 110

Wann kann angesucht werde:
Von 1. Jänner bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres beim Gemeindeamt bzw. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (z.B. für das Jahr 2007 vom 01 .01 .2008 - 31.12.2008)

Erforderliche Unterlagen (in Kopien)
• Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz
• Bestätigung des Arbeitgebers über das Jahresbruttoeinkommen und den Arbeitsort
• Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Zeiten der Schulungsmaßnahmen
• Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt bzw. Nachweis über die Unterhaltszahlungen

Wo sind die Formulare erhältlich:
Bei jedem Gemeindeamt, in Graz: Bezirksämter, Burg- und Landhausportier,
in den Bezirkshauptmannschaften und im Internet
Infoblatt und Antragsformular als Word-Datei
Infoblatt und Antragsformular als PDF-Datei

Weitere Fragen?
Wenden Sie sich an Ihr Gemeindeamt
oder an die
Fachabteilung 11A beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Nikolaiplatz 3, [Plan]
8020 Graz
Tel: 0316/877 DW 3466, 3438, 4238, 7920 und 7914.

Stand: März 2011


www.help.gv.at



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