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Heilbehelfe Kostenanteil: mindestens €26,20
Sehbehelfe:
Bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt der Kostenanteil
für Erwachsene € 78,60
für mitversicherte Kinder ab 15 J. €26,20
Kinder bis 15 J. und solche, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sind vom Kostenanteil befreit; ebenso jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Zuzahlungen
bei Kur- und Genesungsaufenthalten
Höhe der Zuzahlung pro Verpflegstag:
für Maßnahmen der med. Rehabilitation € 6,83
für Kur- und Genesungsaufenthalte
bei monatl Bruttoeinkommen bis € 1.328,38 € 6,83
bei monatl. Bruttoeinkommen bis €1.909,77 €12,08
bei monatl Bruttoeinkommen über € 1.909,77 € 17,38
Sowohl für Heilbehelfe als auch für Hilfsmittel ist vom Versicherten bzw. Angehörigen ein Kostenanteil zu leisten.
Die Zuzahlung entfällt für Personen
- deren monatl Bruttoeinkommen € 747,00 nicht übersteigt oder
- die eine Ausgleichszulage beziehen oder
- die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Hinweis:
Heilbehelfe und Hilfsmittel erhalten Sie über ärztliche Verordnung in ausreichender und zweckentsprechender Ausführung durch Fachbetriebe (z. B. Bandagisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher).
Tipp: Sie haben noch Fragen? [StGKK]
Allgemeine Erläuterungen
Kostenbeteiligung
Versorgung mit Leihgeräten
--Änderungen Vorbehalten-- www.akstmk.at
Stand: März 2011 -- weitere Informationen auf www.help.gv.at
