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Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt 2008/2009 ist möglich
- bei Bezug einer Leistung nach pensionsrechtlichen Bestimmungen, einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungs- bzw. Arbeitsmarktförderungsgesetz oder einer ähnlichen Leistung, wenn die monatlichen Nettoeinkünfte unter folgenden Grenzbeträgen liegen:
Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens Richtsatz lt. GIS (GebührenInfoService)
(14xBetrag monatl. Einkommen - Hauptmietzins - Betriebskosten + Mietzinsbeihilfe
:12) = Richtsatz der bei einer Person unterhalb von 865,09 liegen muss.(Belege anschließen)
- bei Pflegegeldbezug (Bezieher von Pflegegeld müssen beim Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt kein Einkommen nachweisen;
für die Befreiung von den Rundfunkgebühren sind die vorangeführten Einkommensgrenzen zu beachten)
- Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen.
TIPP:
Nähere Auskünfte erteilt auch das jeweilige Postamt, im Internet auf Hel.gv.at
und ausführliche Informationen auch auf der Seite des Gebühren Info Service (GIS), hier finden Sie am Seitenende die Befreiungs-Checkliste und das Antragsformular
Stand: März 2011
www.help.gv.at
