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Für den Steuerausgleich, Arbeitnehmervranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit.
Das heißt Sie können 2008 für die Jahre von 2003 bis 2007 Ihren Antrag einreichen.

Nachfolgende Posten können im Rahmen des Jahresausgleichs im Rahmen der Lohnverrechnung zur Gutschrift abgezogener Lohnsteuer führen:
Ein Alleinverdienerabsetzbetrag in der Höhe von Euro 364,- steht Ihnen zu wenn die Einkünfte des Ehepartner nicht mehr als Euro 2.200,- betragen. Sind Kinder vorhanden, erhöt sich dieser Alleinverdienerabsetzbetrag. Es ist dann auch nicht erforderlich, mit Ihrem Partner verheiratet zu sein und die Einkünfte des Partners dürfen bis zu Euro 6.000,- betragen.
Ähnlich gehandhabt wird der Alleinerzieherabsetzbetrag, der alleinstehenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind zusteht.
Leisten Sie jedoch gesetzlichen Unterhalt für ein Kind das nicht ihrem Haushalt angehört, steht Ihnen der Unterhaltsabsetzbetrag zu.

Werbungskosten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen z.B. Aus u. Fortbildungskosten, Arbeitskleidung, Betriebsumlage,Pendlerpauschale, Kilometergelder usw.

Sonderausgaben sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden und im Einkommensteuergesetz erschöpfend aufgezählt sind. Hier untersheidet man Sonderausgaben mit ungegrenzter Absetzbarkeit wie z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, und Sonderausgaben mit Höchstbetrag z.B. Kirchensteuer mit 100 Euro, und der sogenannten Topf-Sonderausgaben, diese sind einerseits der Höhe nach limitiert und sind nur zu einem viertel abzugsfähig. Dies sind z.b. Prsonenversicherungen und Beiträge für die Wohnraumbeschaffung u. Sanierung etc.

Außergewöhnliche Bealstungen werden unterteilt in Belastungen ohne Selbstbehalt wie z.B. Katastrphenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsasbildung von Kindern, außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung und Belastungen mit Selbstbehalt wie z.B. Krankenkosten.

Aber auch für ArbeitnehmerInnen, die keine Steuer zahlen, besteht die Möglichkeit vom Finanzamt Geld zu bekommen - hier greift die sogenannte Negativsteuer. So können z. B. Lehrlinge oder geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung 10% der Sozialversicherungsbeiträge (maximal Euro 110,-) erstatten lassen.

Keine Angst vor dem Finanzamt. sollte einmal wider Erwarten statt der erhofften Steuergutschrift eine Steuernachzahlung auf Sie zukommen können Sie den Antrag auf die Arbeitnehmerveranlgung mittels Berufung zurückgezogen werden.

::. Ausfüllhilfe in Wort und auch in Bild AK Video Service

::. Steuerspartipps der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Arbeitnehmerveranlagung-Informationen auf HELP.gv.at

DAS STEUERSPARBUCH 2008 .PDF-Dokument

www.help.gv.at



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