Ein Reisepass (oder Personalausweis) ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
-alter Reisepass ist abgelaufen
-Namensänderung
-Reisepass gibt die Identität nicht wieder
-Verlust oder Diebstahl

[ Wurde der Reisepass gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine inländische Diebstahlsanzeige. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend. Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).]

Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre gültig (für Personen über 12 Jahre). Für Kinder bis zwei Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre und für Kinder von zwei bis zwölf Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden (Verlängerungen sind nicht möglich).

Hinweis: Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft
Zuständige Stelle ist die Passbehörde:
-- die Bezirkshauptmannschaft*
--- in Leoben und Schwechat: die Gemeinde
-- in Statutarstädten: der Magistrat
--- in Wien: die Magistratischen Bezirksämter
--Bürgerservice in den Gemeindeämtern

Hinweis: Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Ebenso nehmen einige Gemeinden (Gemeindebürgerservice im Gemeindeamt Kainbach bei Graz) Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.

Hinweis: Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Reisepasses rechnen.

Zustellung des Reisepasses:Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.

Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. (ab Juni 2012 wird die Miteintragung ungültig)

Kosteninfo Allgemein: ohne Gewähr haljährliche Änderungen sind möglich wenn die USA die Sicheheitsmerkmale hochschraubt.
Reisepass für Minderjährige bis zum 12 Lj 30,-- Euro
Reisepass für Minderjährige ab dem 12 Lj 75.- Euro
Expresspass für Minderjährige bis zum 12 Lj 45.- Euro
Expresspass für Minderjährige ab den 12 Lj 100,- Euro

Reisepass Erwachsene: 75,90 Euro
Expresspass Erwachsene : 100,- Euro
Ein-Tages-Expresspass Erwachsene: 220,- Euro

Hinweis: Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Fremde – Flüchtlinge, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, können einen Konventionsreisepass beantragen. Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen einen Fremdenpass erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Dokumente für Fremde" auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Reisepass / Personalausweis

Zur erstmaligen Erlangung eines Reisepasses bzw. Personalausweises sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde (für vor dem 01.01.1939 Geborene der Taufschein
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kinder bis zum 12 LJ ist auch die Beantragung mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern möglich)
  • ein neues Passbild (** nach Norm, 45mm hoch, 35mm breit )
  • Nachweis zum Führen eines akademischen Grades

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie:

  • alten Reisepass
  • Geburtsurkunde (Nur wenn die Daten im Reisepass nicht mehr stimmen)
  • ein neues Passbild (*** 45mm hoch, 35mm breit )

Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen zur Austellung eines Reisepasses bz. Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

*BH Graz-Umgebung:
8021 Graz, Bahnhofgürtel 85
Telefon: (0316) 7075-0
Fax: (0316) 7075-333
bhgu@stmk.gv.at

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr - Dienstag zusätzlich bis 15.00 Uhr

Leistungen: http://www.bh-grazumgebung.steiermark.at/cms/ziel/106927/DE/

Formulare Online unter: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.lebenssituation?lid=16.
Weitere Informationen: https://egov.stmk.gv.at/lavi/vb/showBeschreibung.do?lkz=ZP-ID-RP&vkz=B&style'=stmk.

** Für den Reisepass wird das Passfoto mit der leeren Rückseite verwendet, vorgelegt werden muss jedoch auch das Foto mit der blauen Plakette auf der Rückseite. Weiters dürfen die Passfotos nicht älter als 6 Monat sein.

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Nur wenn Sie ein Passfoto das mit dem Siegel als EU-taugliches Passfoto gekennzeichnet ist, haben Sie die Garantie daß es sich dabei um ein von der Behörde akzeptiertes Foto handelt, bei dem Sie im Ablehnungsfall auch einen Gewährleistungsanspruch auf Ersatz vom Berufsfotografen haben.