Führerscheinentzugsdelikte Stand:2009

Delikte Rechtsfolgen
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz

* mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder
* in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
* Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
* Entzug: 1 Monat
* Verkehrscoaching*
(bei erstmaliger Übertretung)
   
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille * Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
* Entzug: mindestens 4 Monate
* Nachschulung
   
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Geldstrafe: 1.162 Euro bis 5.813 Euro Entzug: mindestens vier Monate Amtsarzt oder Amtsärztin Nachschulung
   
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem

* Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder
* Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt
* Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
* Entzug: mindestens 6 Monate
* Amtsärztin/Amtsarzt
* Nachschulung
   
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei demselben Erstdelikt) * Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
* Entzug: mindestens 12 Monate
* Amtsärztin/Amtsarzt
* Nachschulung
   
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille) * Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
* Entzug: mindestens 10 Monate
* Amtsärztin/Amtsarzt
* Nachschulung
   
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille (bei demselben Erstdelikt) * Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
* Entzug: mindestens 8 Monate
* Nachschulung
   
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,6 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 oder mehr) * Geldstrafe:
o 0,8 bis 1,2 Promille: 800 Euro bis 3.700 Euro
o 1,2 bis weniger als 1,6 Promille: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
* Entzug: mindestens 8 Monate
* Amtsärztin/Amtsarzt
* Nachschulung
   
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille (bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille) * Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
* Entzug: mindestens 6 Monate
* Nachschulung
   
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als

* 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
* 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
* Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,

sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde
* Geldstrafe: bis 726 Euro
* Entzug: 2 Wochen
(im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: 6 Wochen)
   
Autobahn:

* Fahren gegen die Fahrtrichtung
* Umkehren
* Rückwärtsfahren
* Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
* Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
* Führerscheinentzug: mindestens drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)
   
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, insbesondere

* erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
* Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
* Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
* Entzug: mindestens drei Monate
   
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen. * Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
* Entzug: mindestens drei Monate
   
Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand
Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden
* Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
* Entzug: mindestens drei Monate

* Verkehrscoachings werden von diversen Rettungsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Die Johanniter, Malteser Hospitaldienst Austria) angeboten.

Achtung:
Wenn bereits ein Vormerkdelikt besteht und im Beobachtungszeitraum von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Hinweis: Nach Auskunft des Kraftfahr-Bundesamtes in Flensburg (Zentrales Fahrerlaubnisregister) wird auf ausländischen Kartenführerscheinen, die in Deutschland aberkannt werden, in der Regel ein durchgestrichenes D aufgeklebt oder eingetragen. Es können aber auch die alten Aufkleber auf den Kartenführerschein geklebt werden, sofern dies möglich ist. Es ist Sache der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wie sie mit dem Führerschein verfährt.
Obige Informationen können, müssen aber nicht immer aktuell sein, da hier oft zweimal jährlich die Richsätze angehoben werden. Siehe bitte: Help.gv.at